Der EU AI Act – Das weltweit erste umfassende KI-Regelwerk

Der EU AI Act ist das weltweit erste umfassende Regelwerk zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI), das von der Europäischen Union verabschiedet wurde. Dieses bahnbrechende Gesetz hat das Ziel, den Einsatz von KI-Systemen zu regulieren, um Grundrechte, Sicherheit und Transparenz zu gewährleisten, während gleichzeitig Innovationen gefördert werden. Unternehmen, Behörden und Organisationen sind verpflichtet, den rechtskonformen Einsatz von KI sicherzustellen und entsprechende Strategien, Compliance-Maßnahmen und KI-Kompetenz zu implementieren.

Seit  2. Februar 2025 in Kraft: KI-Kompetenzpflicht gemäß Artikel 4 des EU AI Acts

Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (AI Act) fordert von Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Dies ist notwendig, um KI-Systeme sachkundig, ethisch und verantwortungsvoll einzusetzen.

Alle Organisationen, die KI entwickeln, vertreiben oder nutzen – unabhängig von ihrer Größe, müssen diese Kompetenz entwickeln.  Ziel ist es, sachkundige und sichere KI-Nutzung zu gewährleisten und potenzielle Risiken zu minimieren.

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die nicht in die Kategorie Hochrisiko-KI-Systeme fallen, können auf freiwilliger Basis Verhaltenskodizes erstellen und sich hieran zu orientieren. Zu diesen Verhaltenskodizes gehören auch die Maßnahmen zur Erlangung ausreichender KI-Kompetenz

Wer ist betroffen?

 

1. Anbieter von KI-Systemen

  • Unternehmen, die in der EU KI-Software entwickeln und verkaufen.
  • Anbieter (Provider) sind nach Art. 3 Ziff. 3 AI Act natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder sonstige Stellen, die ein KI-System bzw. Modell entwickeln oder entwickeln lassen und es unter eigenem Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich.

2. Betreiber von KI-Systemen

  • Unternehmen, die KI-Tools wie Chatbots, Analyseplattformen oder automatisierte Entscheidungsunterstützungssysteme für berufliche Zwecke einsetzen.
  • KI-Systeme, die im Rahmen einer privaten, also nicht-beruflichen Tätigkeit genutzt werden, erfasst der EU AI Act nach Art. 2 Abs. 10 nicht.

3. Unternehmen und Organisationen jeder Größe

  • Die Verpflichtung zur KI-Kompetenz gilt für Start-ups, Mittelständler und große Konzerne.
  • Besonders relevant für Hochrisiko-KI-Anwendungen in den Bereichen Gesundheitswesen, Justiz und kritische Infrastrukturen.

4. Behörden und öffentliche Verwaltung

  • Behörden müssen die Verwendung von Hochrisiko-KI-Systemen in einer EU-Datenbank registrieren

  • Bei Entscheidungen mit rechtlichen Auswirkungen, die auf KI basieren, müssen Behörden auf Anfrage eine klare Erklärung zur Rolle des KI-Systems abgeben

5. Externe Dienstleister und Berater

  • Externe IT-Dienstleister, Berater und Leiharbeitnehmer, die mit KI-Anwendungen arbeiten, sind ebenfalls betroffen.

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